die honorarordnung für architekten und ingenieure (hoai) ist oft selbst für die kollegen ein „buch mit sieben siegeln“ – für den laien sind die regelungen völlig unübersichtlich. mit der langjährigen erfahrung in honorarverhandlungen mit vertretern von institutionen und öffentlichen auftraggebern wie z.b. deutsche bahn ag und vertiefung des erworbenen wissens bei fortbildungen für honorarsachverständige kann hier kompetente unterstützung und beratung bei der ausarbeitung und verhandlung von honoraren nach hoai gewährleistet werden. auch nach dem urteil des europäischen gerichtshofs (EuGH) vom 04.07.2019, das die mindest- und höchstsätze der hoai für unvereinbar mit europäischem recht erklärt hat, bleibt die hoai eine bekannte größe gerade bei öffentlichen und institutionellen auftraggebern.
bisher konnten beratungen und verhandlungen für internationale büros durchgeführt werden, die in deutschland tätig wurden oder für große deutsche auftraggeber im ausland. auch kollegen aus dem inland haben die beratungen bei uns erfolgreich in anspruch genommen. so konnten sie für planerische teilbereiche wie z.b. fassadensanierungen die komplexe honorarsituation belastbar für die verhandlungen darstellen oder aber im rahmen von mediationen grundlagen für vergleichsvereinbarungen von uns erstellen lassen.